AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ZALU GmbH Kofferservice für den Transport von Reisegepäck.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Firma  ZALU GmbH Kofferservice und ihren Kunden (im folgenden Auftraggeber/Reisender) genannt. Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Reisegepäck gemäß der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers/Reisenden wird ausdrücklich widersprochen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1. ZALU GmbH Kofferservice übernimmt die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Gepäck.


2.2. Es werden Gepäckstücke zum Flughafen Düsseldorf transportiert.

2.3. Die Abholung der Gepäckstücke erfolgt von Montag bis Sonntag, am Tag des Abfluges des Reisenden an der von ihm benannten Adresse. Die Übernahme erfolgt im Hotel. Das Gepäck wird persönlich vom Reisenden entgegengenommen oder aus dem Gepäckraum des Hotels entnommen. Es wird nur ein Abholversuch durchgeführt. Angegebene Abholzeiten sind nur ungefähre Zeitangaben.

2.4. Die Buchung des Kofferservices erfolgt gegen Quittierung/Buchungsbestätigung der Firma ZALU GmbH -  Kofferservice ist berechtigt das Gepäck vom dem Personal im Hotel, das typischerweise zur Entgegennahme und Aufbewahrung von Reisegepäck befugt ist, mit diesem Beleg entgegenzunehmen.

2.5. Mit der Buchungsbestätigung und seinen Personalien kann der Auftraggeber/Reisende sich am Flughafen als eindeutiger Besitzer des Reisegepäcks identifizieren und somit das zuständige Personal zur Herausgabe dieses veranlassen.

2.6. ZALU GmbH Kofferservice übernimmt die Gepäckaufbewahrung generell nur für einen Tag und nur für das von ZALU GmbH Kofferservice beförderte Reisegepäck. Der Auftraggeber/Reisender hat die Möglichkeit sein die Rückgabe seines Gepäckes zwischen 04:30 und 23:00 Uhr zu fordern. Kosten die ab dem zweiten Aufbewahrungstag entstehen, hat der Auftraggeber/Reisende bei der Entgegennahme seines Gepäcks an die Gepäckaufbewahrung zu entrichten.

3. Vertragsverhältnis

3.1. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Transportvertrages verbindlich an. Die Buchung kann über das Internet, schriftlich, per Fax oder fernmündlich erfolgen. Die Buchung der Dienstleistung ist bis spätestens 12 Stunden vor Abflug zu tätigen. Eine spätere Buchung ist nicht möglich. Die Zahlung der Dienstleistung erfolgt in bar bei Übergabe der Koffer am Flughafen.

Der Auftraggeber haftet neben dem Reisenden gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der angemeldeten Transport- oder Servicedienstleistung.


3.2 Es steht der Firma ZALU GmbH Kofferservice frei, einen Auftrag zur Beförderung (Antrag des Auftraggebers/Reisenden zum Abschluss eines Beförderungsvertrages) jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen, zur Unzeit jedoch nur, wenn Gründe in der Person des Auftraggebers oder in Art und Umfang der Gepäckstücke dies rechtfertigen.


3.4. Auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber/Reisenden ist ZALU GmbH Kofferservice berechtigt zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Gepäcke handelt, Auskunft über den Inhalt des Gepäcks zu verlangen. Wird die Auskunft nicht rechtzeitig vor Zustellung des Gepäcks am Flughafen erteilt, so ist ZALU GmbH Kofferservice, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um nicht bedingungsgerechte Gepäcke handelt, insbesondere um Gepäcke, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.8 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Gepäcke durch das dafür zuständige Sicherheitspersonal am Flughafen zu öffnen und gegebenenfalls in sichere Verwahrung, bis zur Abholung durch den Auftraggeber/Reisenden bringen zu lassen. Die hierfür entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber/Reisende.

3.5. Nach Übergabe der Sendung(en) an ZALU GmbH Kofferservice ist eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber/Reisenden ausgeschlossen.


3.6. Der Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Auftraggeber/ Reisenden gemäß Ziff. 2.6. dieser AGB als durchgeführt.

4. Bedingungsgerechte Sendungen

4.1. Transportiert werden Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung dieser AGB genügen.

4.2. Ausgenommen vom Transport sind:


4.2.1. Gepäck, dessen Transport gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, dessen Transport nationalen Gefahrgutvorschriften unterliegt und mit besonderen Auflagen verbunden ist

4.2.2. Gepäck, dessen Verpackung unzureichend ist, mit flüssigem Inhalt wenn dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist,


4.2.3. Gepäck, wie Kunstwerke, Banknoten, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Unikate, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Schmuck, Geschäftspapiere, Elektrogeräte sowie Geld und andere Zahlungsmittel von hohem Wert

4.2.4. Gepäck, das vor Kälte- oder Hitzeeinwirkung besonders zu schützen ist,

4.2.5. Gepäck, bei dem die vom Auftraggeber/Reisenden angegebene Abholadresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist,


4.2.6. Gepäck, das durch ihren Inhalt oder äußere Beschaffenheit eine Gefährdung von Mensch und Tier oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen kann,

4.2.7. Gepäck, das lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthält,


4.2.8. Gepäck, das verbotene Gegenstände wie: Sprengkörper, Gase, Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, Feuerzeuge, Oxidationsmittel und organische Peroxyde, toxische oder infektiöse Stoffe, radioaktives Material, Korrosionsmittel, einschließlich Fahrzeugbatterien, Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben, Farben, Lacke und Lösungsmittel jeder Art, enthält. Die Aufzählung ist nicht abschließend; sie kann jederzeit ergänzt werden.

5. Preis, Leistung, Stornierung und Umbuchung

5.1. Die zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Angaben des Auftraggebers/Reisenden und wird mit Buchung für uns verbindlich.


5.2. Die zu entrichtende Vergütung, einschließlich evtl. Zuschläge, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist vom Auftraggeber/Reisenden zu entrichten. Für Stornogebühren sowie anfallende Bearbeitungskosten ist ein sofortiger Ausgleich der Rechnung erforderlich.


5.3. Der Auftraggeber/Reisende ist verpflichtet die empfangene Buchungsbestätigung sofort und sorgfältig auf Ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Abweichungen der Leistungsdaten gelten als genehmigt, wenn eine Korrektur nicht innerhalb von einem Werktag bei uns eingegangen ist.


5.4. Die Stornierung der Transportleistung ist jederzeit vor Abholung des Gepäcks möglich. Maßgeblich ist die Stornierung innerhalb unserer Geschäftszeiten (Montag bis Sonntag).
Die Transportleistung kann bis zu 24 Stunden vor Abflug kostenlos storniert werden. Bei einer späteren Stornierung und bei Nichterreichbarkeit bei Abholung der Gepäckstücke ist die volle Rechnungssumme zu zahlen.

5.6. Eine Umbuchung ist keine Stornierung und generell möglich.

6. Haftung

Die Haftung von ZALU GmbH im Falle einer Beschädigung oder Verlustes beträgt 500,- EUR maximal. Haftet ZALU GmbH wegen einer Verletzung einer mit der Ausführung der Beförderung der Sendung zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung der Sendung oder durch Überschreiten einer ausdrücklich vereinbarten Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden, ist auch in diesem Falle entsprechend die Haftung begrenzt.

7. Datenspeicherung

7.1. Alle persönlichen Daten werden von ZALU GmbH Kofferservice gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.


7.2. ZALU GmbH Kofferservice weist darauf hin, dass ZALU GmbHKofferservice sich Dritter (Hotelpersonal) bedienen kann zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber/Reisenden abgeschlossenen Verträge ist ZALU GmbH Kofferservice befugt persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.


7.3. ZALU GmbH Kofferservice setzt elektronische Hilfsmittel zur Datenerfassung und zum Nachweis einer ordnungsgemäßen und sicheren Zustellung ein und speichert die Daten zu Nachweiszwecken.

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Teilwirksamkeit

8.1. Alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort ist Düsseldorf.


8.2. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von ZALU GmbH Kofferservice bestätigt wurden. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die allgemeinen Geschäftsbedingungen.